Staatlich anerkannte LogopädInnen sind selbständig und eigenverantwortlich, dürfen aber nur mit ärztlichen Verordnungen therapieren.
Anamnese (Krankheitsgeschichte)
Diagnosestellung
Therapie (Aufbau, Verbesserung, Wiederherstellung von Sprache)
Beratung der Patienten und Angehörigen
Vorbeugung von Kommunikationsstörungen
Schulungen für VielsprecherInnen, ErzieherInnen, LehrerInnen, usw.